| Der Kirchenvorstand berichtet |
| Geschrieben von: Dr. sc. med. D. Lamm | |||
| Mittwoch, 17. November 2004 um 00:59 Uhr | |||
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Dieser Artikel erschien ursprünglich im Gemeindebrief Mai / Juni 2006 und wurde zusätzlich an dieser Stelle veröffentlicht. Liebe Mitglieder unserer Kirchengemeinde St. Georg ! Der Pfarrgemeinderat hat unseren Herrn Pfarrer Wittig gebeten, über die Arbeit des Kirchenvorstandes zu berichten. Diese Bitte hat er an mich weiter gegeben, und so werden Sie in Zukunft in losen Abständen in unserem Gemeindebrief davon lesen. In meinem ersten Beitrag möchte ich Sie auf einige grundsätzliche Dinge für unsere Arbeit aufmerksam machen. Der jetzige Kirchenvorstand von St. Georg setzt sich aus den jeweils 8 Vorstandsmitgliedern der ursprünglichen Gemeinden St. Georg und St. Maria Magdalena zusammen. Im letzten Jahr schieden jedoch je ein Mitglied aus den ehemaligen Vorständen wegen unüberbrückbarer Differenzen zwischen sich, dem Pfarrer und anderen Kirchenvorstandsmitgliedern aus, und es rückten aus jeder Ursprungsgemeinde je ein Nachfolgekandidat auf. (Frau Brand und Herr Mosler). Unsere Sitzungen finden regelmäßig alle 6 - 8 Wochen statt, sie sind nach § 12,4 KiVVG* nicht öffentlich, und sie verliefen nach anfänglichen Irritationen bisher recht kooperativ. Aufgabe des Kirchenvorstandes ist laut KiVVG § 1 die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand hat (§ 10,2) auch darüber zu wachen, dass die Kirchengemeinde keinen Schaden erleidet, und seine Mitglieder sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet, auch nach deren Entlassung bzw. Ausscheiden. Jahresrechnung und Haushaltsplan der Gemeinde ist vom Kirchenvorstand festzustellen und der Kirchengemeinde öffentlich auszulegen, jedoch erst nach kirchenaufsichtlicher Genehmigung (§ 17, 1, 1). Diese steht für die Jahresrechnung 2004 und 2005 noch aus, d.h. die Jahresrechnungen liegen noch beim Erzbischöflichen Ordinariat. Für die einzelnen Sachfragen haben wir Ausschüsse (z.B. für Personal, Bauangelegenheiten und KITA) gebildet, die für die Kirchenvorstandssitzungen Beschlüsse vorbereiten, die dann diskutiert und beschlossen werden können. Für alle seelsorgerischen Aufgaben sind die Pfarrgemeinderäte zuständig, deren Vorschläge von den Kirchenvorständen hinsichtlich ihrer finanziellen Durchführbarkeit geprüft werden müssen.
Dr. sc. med. D. Lamm Stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender
* KiVVG = Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz in der gültigen Fassung vom 1. Oktober 1994
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 03. Mai 2006 um 23:30 Uhr |
