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Die zwei bedeutensten Gremien sind der Kirchen Vorstand (KV) und der Pfarrgemeinderat (PGR) Der Kirchenvorstand und seine Aufgaben Der Kirchenvorstand (KV) verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und vertritt als Rechtsträger die Kirchengemeinde nach außen, gegenüber staatlichen Stellen, Behörden und Vertragspartnern der Gemeinde. Der Kirchenvorstand ist ein gewähltes Gremium der Gemeinde. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die das18. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde ab dem 21. Lebensjahr. Der Kirchenvorstand kann sich in seiner Arbeit der Unterstützung der Verwaltung des Erzbistums Berlin bedienen und ist vor allem in Vermögens- und Personalentscheidungen gegenüber dem Erzbistum Berlin berichts- und rechenschaftspflichtig. Der Kirchenvorstand handelt im Sinne der Kirchengemeinde Verträge aus und schließt sie rechtsverbindlich ab. Das können Bau- und Kaufverträge sein, aber auch Miet- und Bewirtschaftungsverträge. Ebenso schließt der Kirchenvorstand die Arbeitsverträge mit den Angestellten der Kirchengemeinde. Als Träger ist der Kirchenvorstand also auch Vorgesetzter aller Angestellten der Gemeinde und der Mitarbeiter der Kindertagesstätten.
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Gremien
