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Gründungsurkunde der Gemeinde St. Georg
Geschrieben von: Marco Sieslack   
Donnerstag, 31. März 2005 um 22:53 Uhr
Text der Gründungsurkunde der Gemeinde St. Georg Berlin-Pankow

Georg Kopp

durch Gottes Erbarmung und des hl. Stuhles Gnade Kardinal-Priester der hl. Römischen Kirche und Fürstbischof von Breslau, dem hl. Apostolischen Stuhle unmittelbar untergeben, der hl. Theologie Doktor

Die katholischen Einwohner in Pankow bei Berlin sowie in den Ortschaften Niederschönhausen, Lübars, Blankenfelde und Französisch-Buchholz, die bisher von dem Pfarrer in Reinickendorf seelsorglich versorgt wurden, werden hierdurch zu einer selbständigen Kapellengemeinde unter nachstehenden Bestimmungen vereinigt:

  1. Der neue Kapellenbezirk umfaßt die sämtlichen katholischen Einwohner in den genannten Ortschaften Pankow, Niederschönhausen, Lübars, Blankenfelde und Französisch-Buchholz.
  2. Die neue Kapellengemeinde besorgt ihre Vermögensangelegenheiten selbst durch besondere nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Juni 1875 bestellte Verwaltungsorgane
  3. Nach erfolgter Anerkennung der Kapellengemeinde wird das für die neue Kirchengemeinde angekaufte und einstweilen auf den fürstbischöflichen Stuhl zu Breslau eingetragene Grundstück Pankow Band 27 Blatt Hr. 915 auf die neue Kirchengemeinde zu Eigentum übertragen.
  4. Die neue Kapellengemeinde trägt die Kosten der weiteren Entwicklung ihrer seelsorglichen Einrichtungen mit Unterstützung kirchlicher Vereine.
  5. Die Kapellengemeinde Pankow wird in das Archipresbyterat Charlottenburg eingegliedert.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 02. November 2011 um 22:49 Uhr