| St. Georg Verein |
| Geschrieben von: Marco Sieslack | |||||||||||||||||||||
| Donnerstag, 31. März 2005 um 13:41 Uhr | |||||||||||||||||||||
St.Georg-Verein zu Berlin-Pankow e.V.Gründungserklärung des St. Georg-Vereins zu Berlin-Pankow e.V.
Liebes Gemeindemitglied,
Personaleinsparungen, Immobilienverkäufe, Reduzierung der Kosten,
Verringerung der Zuweisungen für die Pfarrgemeinden und Verbände stehen auf der
Tagesordnung des Erzbistums Berlin. In ihrem fast 100-jährigen Bestehen hat die St- Georg-Gemeinde Pankow bewiesen, dass sie auch in schwierigen Zeiten ihre Verantwortung für die Erhaltung, Erweiterung und Verschönerung der St. Georg-Kirche und ihrer Anlagen (z.B. des Pfarr- und Gemeindehauses) wahrgenommen hat. Unsere Vorgängergenerationen haben sich so stark personell und finanziell engagiert, dass die Gotteshäuser St. Maria Magdalena in Niederschönhausen und St. Johannes Evangelist in Französisch-Buchholz gebaut und Gemeinden gegründet werden konnten. Mit Stolz können die Pfarrgemeindemitglieder feststellen, dass sie über Kollekten und Spenden - teilweise ergänzt über Zuwendungen aus der Bistumsverwaltung und dem Bonifatiuswerk - wesentliche Verbesserungen und Verschönerungen für unsere St. Georg-Kirche und das Pfarr- und Gemeindehaus erreicht haben. Die Vergoldung des Kirchturmkreuzes, die Erneuerung der Kirchenheizung und der Bleiverglasung von Kirchenfenstern sowie die komplexe Rekonstruktion des Pfarr- und Gemeindehauses sind einige markante Beispiele hierfür.
Sicherlich wird über eine längere Zeit die Kofinanzierung
solcher und ähnlicher Vorhaben durch das Erzbistum nicht mehr möglich sein. St. Georg-Verein zu Berlin-Pankow e.V. gegründet. Der Verein ist eine Laieninitiative für die Interessen der St. Georg-Gemeinde. Der Antrag auf Eintragung des Vereins in das Vereinsregister ist gestellt worden. Vom Finanzamt wurde die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit erbeten, damit steuerrechtlich relevante Spendenquittungen ausgestellt werden können. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Verein am 8.12.2003 unter der Register-Nr. 23023 Nz eingetragen. Der Verein ist eine eigenständige juristische Person und wird entsprechend der Vereinssatzung durch den Vorstand vertreten. Auf der Gründungsversammlung ist die Satzung des Vereins erstellt worden. Es wurden folgende Vorstandsmitglieder gewählt:
Es liegt in der Zielsetzung des Vereins, dass der Vorstand des Vereins seine Vorstellungen zur Verwendung der finanziellen Mittel mit dem Kirchenvorstand und die ehrenamtliche Arbeit des Vereins mit dem Pfarrgemeinderat abstimmt. Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person werden, die die Satzung des Vereins anerkennt und die Gewähr dafür bietet, die Ziele des Vereins zu fürdern. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich zu stellen.
Bitte übergeben Sie
den Antrag einem Vorstandsmitglied persönlich oder schicken Sie ihn an das
Pfarramt: Die Aufnahmegebühr beträgt gegenwärtig 10,00 ?, als Mitgliedsbeitrag wurden monatlich 2,50 ? festgelegt. Die Tätigkeit im Verein erfolgt ausschließlich ehrenamtlich. Die Vereinssatzung kann bei den Mitgliedern des Vorstandes eingesehen werden.
für den Vorstand:
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| Zuletzt aktualisiert am Samstag, 19. Januar 2008 um 09:00 Uhr |
