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Volksbegehren - Beginn der 2. entscheidenden Stufe
ProReli
Geschrieben von: Reiner Wiedemann   
Samstag, 08. November 2008 um 01:48 Uhr

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Volksbegehren von Pro Reli e. V. –

Beginn der 2. entscheidenden Stufe

In zahlreichen Diskussionen in unserer Gemeinde ist wiederholt der Wunsch geäußert worden, im nächsten Gemeindebrief nochmals eine zusammenfassende, aktualisierte Darstellung zum Thema unseres Volksbegehrens/Volksentscheids vorzunehmen. Dem soll mit dieser Beilage zum Gemeindebrief 4/2008 nachgekommen werden.

Anders als in fast allen anderen Bundesländern ist „Religion“ in Berlin kein ordentliches Unterrichtsfach. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat 2005 mit den Stimmen der Regierungsmehrheit aus SPD und Linkspartei das Fach „Ethik“ als ordentliches Lehrfach an den öffentlichen Berliner Schulen ab Schuljahr 2006/2007 eingeführt. Durch diese Änderung des Schulgesetzes für Berlin ist das Fach „Religion“ somit in Berlin an diesen Schulen zu einer privaten, für die Schüler/innen freiwilligen Veranstaltung degradiert worden. D. h. „Ethik“ ist in den öffentlichen Schulen ab Klasse 7 Pflicht und „Religion“ kann freiwillig noch zusätzlich belegt werden. Für die Klassen 1 bis 6 gibt es gar keinen verpflichtenden Werteunterricht.

Dies hat den von SPD und Linkspartei gewünschten Effekt, dass nur wenige Schüler/innen sich freiwillig die meist in den späten Nachmittagsstunden liegenden 2 Zusatzstunden aufbürden wollen. Faktisch bedeutet es, dass an Berliner Schulen ein staatlich verordneter Einheitszwang zu „Ethik“ herrscht und keine Wahlfreiheit zwischen „Ethik“ und „Religion“ besteht. Das hat bereits dazu geführt, dass im laufenden Schuljahr etwa 2600 Kinder weniger den konfessionellen Unterricht besuchen als noch vor 2 Jahren. Allein in den 8. Klassen sank die Zahl der Kinder, die freiwillig den evangelischen Religionsunterricht besuchten von etwa 5400 im Vorjahr um über 900 auf 4490, was einem Rückgang von etwa 18 % entspricht. In den 7. Klassen blieben von über 7000 Kindern 5700 übrig, wie das Evangelische Konsistorium sagte. Die Katholische Kirche verlor etwa 400 Religionsschüler (Quelle: „Der Tagesspiegel“ v. 02.03.08). Der in der ehemaligen DDR praktizierte Kulturkampf findet offenbar durch ideologisch geprägte Abgeordnete der Regierungskoalition in Berlin seine Fortsetzung.

Die Initiative „Pro Reli e.V.“ will das durch die Einführung des Wahlpflichtbereiches Ethik/Religion ändern. Pro Reli fordert daher im Einklang mit den christlichen Kirchen, dem Vorstand der Jüdischen Gemeinde und einem muslimischen Dachverband die Wahlmöglichkeit zwischen Ethik- und Religionsunterricht an den Berliner Schulen statt eines alleinverbindlichen Faches Ethik. Mit dem Wahlpflichtfach könnte jeder Schüler/jede Schülerin zusammen mit den Eltern bestimmen, ob sie - je nach weltanschaulicher Grundüberzeugung - am jeweiligen Religions- oder Weltanschauungsunterricht (d.h. Religionsunterricht der christlichen Konfessionen, Religionsunterricht der jüdischen Gemeinde, Religionsunterricht für Muslime, atheistischer Lebenskundeunterricht) oder an einem allgemeinen Fach „Ethik“ teilnehmen wollen.

Religionsunterricht soll dabei ein ordentliches Lehrfach wie „Ethik“ werden, so dass Religionsunterricht wie jedes andere Schulfach von Lehrkräften in staatlicher Anstellung (oder solchen, die bei den Religionsgemeinschaften beschäftigt sind und in den staatlichen Dienst abgeordnet werden) auf der Grundlage eines staatlichen Lehrplans in deutscher Sprache erteilt wird. Anders ist nur, dass die Lehrinhalte mit den Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaften abgestimmt sein müssen und die Lehrkräfte eine Beauftragung der entsprechenden Gemeinschaft haben müssen.

Eine echte Wahlfreiheit zwischen den genannten gleichwertigen Alternativen wünscht sich nach Umfragen eine Mehrheit der Berliner. Pro Reli e.V. hatte daher zum Schulgesetz einen alternativen Gesetzesentwurf vorgelegt und einen Antrag auf Volksbegehren gestellt. Die dafür erforderlichen 20 000 Unterschriften waren mit den geleisteten 34 472 Unterschriften mehr als erreicht worden. Zu den Erstunterzeichnern zählten auch Kardinal Sterzinsky und Bischof Dr. Huber. Wenn das Abgeordnetenhaus diesen Gesetzesentwurf ohne wesentliche Bestandsveränderung angenommen hätte, wäre der Erfolg schon mit der 1. Verfahrensstufe erreicht worden. Dies war jedoch nicht der Fall. Der Senat hat nun die 2. Verfahrensstufe – das Volksbegehren – für zulässig erklärt und ein Vertreter von „Pro Reli e. V.“ hat nunmehr am 21.08.08 beim Landeswahlleiter das Volksbegehren zu „Pro Reli“ beantragt. Das Volksbegehren „Pro Reli“ wird damit in der Zeit


vom 22. September 2008 bis 21. Januar 2009

in Berlin durchgeführt. Hier werden für die Unterschriftensammlungen auf Straßen und Plätzen viele Helfer auch aus unserer Gemeinde benötigt. Deshalb hier noch einmal der eindringliche Appell um Mithilfe: Melden Sie sich bitte für die Unterschriftensammlung im Pfarrbüro.

Beim Volksbegehren müssen sich 7 % der Berliner Wahlberechtigten, das sind etwa 170.000 Berlinerinnen und Berliner, für das im Gesetzesentwurf fixierte Anliegen aussprechen. Innerhalb von diesen vier Monaten müssen also - wieder bei Null beginnend - mindestens 170.000 Unterschriften gesammelt werden, die sich für die Durchführung eines Volksentscheides aussprechen, d. h.  für eine Abstimmung aller Bürger über den Gesetzesvorschlag. Wenn diese 170.000 Unterschriften fristgerecht bis zum 21.01.09 erreicht werden, ist das Volkbegehren erfolgreich zustande gekommen und der Senat muss einen Termin für den Volksentscheid festlegen. Bevor es allerdings zum Volksentscheid kommt, hat auch hier wieder das Abgeordnetenhaus die Gelegenheit, über den Gesetzesentwurf zu beraten. Nehmen die Abgeordneten den Gesetzesentwurf ohne wesentliche Bestandsveränderung an, ist der Erfolg bereits in der 2. Verfahrensstufe erreicht und ein Volksentscheid nicht mehr nötig.

Lehnen die Abgeordneten jedoch die Vorlage ab, geht das Verfahren in die 3. Stufe über, und ein Volksentscheid wird unumgänglich. Maximal vier, in Ausnahmefällen acht Monate nach dem erfolgreichen Zustandekommen des Volksbegehrens ist in einem Volksentscheid über das im alternativen Gesetzesentwurf fixierte Anliegen abzustimmen. Bei diesem in gewisser Weise einer Landtagswahl vergleichbaren Wahlgang entscheiden die Wahlberechtigten von Berlin mit „Ja" oder „Nein", ob sie den alternativen Gesetzesentwurf annehmen oder verwerfen. Als Termin dafür würde sich der Tag der Europawahl im nächsten Jahr (07.06.09) anbieten. Der Volksentscheid ist dann erfolgreich, wenn sich mindestens 610 000 Berlinerinnen und Berliner (25% der Wahlberechtigten) dafür aussprechen. Anders als beim Flughafen Tempelhof muss sich der Senat dann auch daran halten, weil es sich hier um eine ausschließlich das Land Berlin betreffende Angelegenheit handelt. Weitergehende Infos finden Sie an entsprechenden Informationstischen in unserer Gemeinde bzw. im Internet unter www.freie-wahl.de

                    Reiner Wiedemann für „Freie-Wahl“ in St.Georg Berlin-Pankow

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 08. November 2008 um 01:50 Uhr