| Freie Wahl zwischen Ethik und Religion |
| ProReli | |
| Geschrieben von: Reiner Wiedemann | |
| Sonntag, 11. Mai 2008 um 22:58 Uhr | |
"Freie Wahl zwischen Ethik und Religion“ – jede Stimme wird gebraucht werdenAnders als in fast allen anderen Bundesländern ist „Religion“ in Berlin kein ordentliches Unterrichtsfach. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat 2005 mit den Stimmen der Regierungsmehrheit aus SPD und Linkspartei das Fach „Ethik“ als ordentliches Lehrfach an den Berliner Oberschulen ab Schuljahr 2006/2007 eingeführt. Durch diese Änderung des Schulgesetzes für Berlin ist das Fach „Religion“ somit in Berlin an den Oberschulen zu einer privaten, für die Schüler/innen freiwilligen Veranstaltung degradiert worden. D. h. „Ethik“ ist in der Oberschule ab Klasse 7 Pflicht und „Religion“ kann freiwillig noch zusätzlich belegt werden. Dies hat den von SPD und Linkspartei gewünschten Effekt, dass nur wenige Schüler/innen sich freiwillig die meist in den späten Nachmittagsstunden liegenden 2 Zusatzstunden aufbürden wollen. Faktisch bedeutet dies, dass an Berliner Schulen ein staatlich verordneter Einheitszwang zu „Ethik“ herrscht und keine Wahlfreiheit zwischen „Ethik“ und „Religion“ besteht. Das hat bereits dazu geführt, dass im laufenden Schuljahr etwa 2600 Kinder weniger den konfessionellen Unterricht besuchen als noch vor 2 Jahren. Allein in den 8. Klassen sank die Zahl der Kinder, die freiwillig den evangelischen Religionsunterricht besuchten von etwa 5400 im Vorjahr um über 900 auf 4490, was einem Rückgang von etwa 18 % entspricht. In den 7. Klassen blieben von über 7000 Kindern 5700 übrig, wie das Evang. Konsistorium sagte. Die Katholische Kirche verlor etwa 400 Religionsschüler (Quelle: „Der Tagesspiegel“ v. 2.3.08). Der in der ehemaligen DDR praktizierte Kulturkampf findet offenbar durch ideologisch geprägte Abgeordnete der Regierungskoalition seine Fortsetzung. Die Initiative „Pro Reli e.V.“ will das durch die Einführung des Wahlpflichtbereiches Ethik/Religion ändern. Mit dem Wahlpflichtfach könnte jeder Schüler/jede Schülerin zusammen mit den Eltern bestimmen, ob sie – je nach weltanschaulicher Grundüberzeugung lieber „Ethik“ besuchen oder am jeweiligen Religions- oder Weltanschauungsunterricht teilnehmen wollen. Eine echte Wahlfreiheit zwischen diesen gleichwertigen Alternativen wünschen sich nach einer EMNID-Umfrage 72% der Berliner. Pro Reli e.V. hat daher zum Schulgesetz einen alternativen Gesetzesentwurf vorgelegt und einen Antrag auf Volksbegehren gestellt. Die dafür erforderlichen 20 000 Unterschriften sind mit 34 472 Unterschriften mehr als erreicht worden. Zu den Erstunterzeichnern zählten auch Kardinal Sterzinsky und Bischof Dr. Huber. Wenn das Abgeordnetenhaus diesen Gesetzesentwurf ohne wesentliche Bestandsveränderung annehmen würde, wäre der Erfolg schon mit der 1. Verfahrensstufe erreicht worden. Der Senat hat nun die 2. Verfahrensstufe – das Volksbegehren – für zulässig erklärt. Beim Volksbegehren müssen sich 7 % der Berliner Wahlbe- rechtigten, das sind knapp 170.000 Berlinerinnen und Berliner, für das im Gesetzesentwurf fixierte Anliegen aussprechen. Innerhalb von vier Monaten müssen dann mindestens 170.000 Unterschriften gesammelt werden, die sich für die Durchführung eines Volksentscheides aussprechen, also für eine Abstimmung aller Bürger über den Gesetzesvorschlag. Sind diese 170.000 Unterschriften fristgerecht erreicht worden, ist das Volkbegehren erfolgreich zustande gekommen und der Senat muss einen Termin für den Volksentscheid festlegen. Bevor es allerdings zum Volksentscheid kommt, hat auch hier wieder das Abgeordnetenhaus die Gelegenheit, über den Gesetzesentwurf zu beraten. Nehmen die Abgeordneten den Gesetzesentwurf ohne wesentliche Bestandsveränderung an, ist der Erfolg bereits in der 2. Verfahrensstufe erreicht und ein Volksentscheid nicht mehr nötig. Lehnen die Abgeordneten jedoch die Vorlage ab, geht das Verfahren in die 3. Stufe über und ein Volksentscheid wird unumgänglich. Maximal vier, in Ausnahmefällen acht Monate nach dem erfolgreichen Zustandekommen des Volksbegehrens ist in einem Volksentscheid über den alternativen Gesetzesentwurf fixierte Anliegen abzustimmen. Bei diesem in gewisser Weise einer Landtagswahl vergleichbaren Wahlgang entscheiden die Wahlberechtigten von Berlin mit „Ja" oder „Nein", ob sie den alternativen Gesetzesentwurf annehmen oder verwerfen. Der Volkentscheid ist erfolgreich, wenn sich mindestens 610 000 Berlinerinnen und Berliner dafür aussprechen. Anders als beim Flughafen Tempelhof muss sich der Senat dann auch daran halten, weil es sich hier um eine ausschließlich das Land Berlin betreffende Angelegenheit handelt. Weitergehende Infos finden sie im Internet unter www.pro-reli.de Reiner Wiedemann
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| Zuletzt aktualisiert am Samstag, 08. November 2008 um 01:45 Uhr |
